| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von eigenen Beteiligungen und Vermögensanlagen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) - bedürfen. |