Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
IT-Dienstleistungen (Beratung, Programmierung, Management), Erwerb, Halten und Verwalten von Vermögen, Unternehmensbeteiligungen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.