| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, zu welchem Zweck die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen erwerben, insbesondere an Objekt- bzw. Projektgesellschaften, sowie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise durch unmittelbare oder mittelbare Tochtergesellschaften ausüben kann |