Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen und Halten von Beteiligungen, nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Unternehmensberatung.