| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, einschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden. |