| Gegenstand | Instandsetzung, Instandhaltung, Sanierung von Gebäuden, Lieferung, Transportarbeiten, Auf- und Abbauarbeiten, Hilfs- und Zuarbeiten für die Montage und bei Umbauten. Sofern für die Erfüllung eines Unternehmensgegenstandes Genehmigungen erforderlich sein sollten, werden diese Tätigkeiten durch Subunternehmen erbracht oder an diese weitervermittelt. Diese Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen selbst im jeweiligen Bereich die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und die Eintragung bzw. Genehmigung vorliegt. |