| Gegenstand | Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die durch die in Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte, unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufrechts, ausgeführt werden. |