Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegen Erfolgsbeteiligung, der Einzug von Forderungen, der geschäftsmäßige Forderungserwerb zum Zwecke des Einzugs auf eigene Rechnung.