| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. |