| Gegenstand | Der Erwerb und die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von eigenem Grundbesitz, sowie die Beteiligung als Komplementärin an vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c GewO, werden erst nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt. |