| Gegenstand | Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch Tagespflege, häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege sowie sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundene Tätigkeiten sowie durch den Handel mit Gütern und mit Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. |