Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import und Export und Einzelhandel aber auch Großhandel mit Obst, Gemüse, Südfrüchten, Exoten, Waldfrüchten, Feinkost jeglicher Art, Kräutern, Nüssen, Trockenfrüchten sowie Pflanzen jeglicher Art auch in Form von Tiefkühlkost.
Ferner die Verpachtung von Einrichtungen, die dem Handel mit den in Absatz 1 bezeichneten Produkten dienen sowie die Vornahmen von allen Geschäften, die dem vorstehenden und diesem Absatz beschriebenen Gesellschaftszweck förderlich sind.
Dazu gehört auch die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt.