Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Arbeiten als Fliesen-, Platten-, Mosaik-, Estrich- und Parkettleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Behälter- und Apparatebauer, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Gebäudereiniger und Keramiker.