Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung, Planung, technischer Entwurf, der Verkauf und die Installation von Heizungsanlagen und Sanitäranlagen.