| Gegenstand | Der gastronomische und kulturelle Betrieb von Orten, Projekten und Events, Festivals und anderem; der Handel mit Waren aller Art, insbesondere von Gastronomiebedarf und Freizeitprodukten; die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art, insbesondere aber nicht nur die Erbringung von organisatorischer und strategischer Beratung im Veranstaltungsbereich. Weitere Gesellschaftszwecke sind die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) sowie der Erwerb und die Bewirtschaftung von Immobilien im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. |