Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Zusammenarbeit von Künstlern, Künsten und Kunden, auch in digitaler Form, die Begründung von Netzwerken für Künstler, die Präsentation von Künsten und deren Aktivitäten in der Öffentlichkeit und in digitaler Fom.