| Gegenstand | Projektentwicklung und Beratungsleistungen bei Immobilienprojekten, Planungs- und Ingenieurleistungen, Baubetreuung und Bauüberwachung bis hin zu Generalübernehmer- und Totalübernehmerleistungen sowie sämtliche damit zusammenhängende, den Geschäftszweck fördernde, nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Ausgenommen sind bauliche Eigenleistungen und Tätigkeiten, die der Handwerksordnung unterliegen. |