| Gegenstand | Durchführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere von Rohbau-, Maurer-, Beton,- Dachdecker-, Fliesen-, Trockenbau- und Eisenflechterarbeiten.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden. |