| Gegenstand | Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |