Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO sowie Servicedienstleistungen wie Ordnertätigkeiten, Hilfsarbeiten auf Baustellen, Hostessenservice, Aushilfspersonal für die Gastronomie, sowie Brandhelfertätigkeiten.