mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie Vermittlung von Finanzierungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind nicht Gegenstand des Unternehmens.