| Gegenstand | Die Gründung, der Betrieb und die Verwaltung medizinischer (einschließlich zahnmedizinischer) Versorgungseinrichtungen im Sinne des § 95 SGB V, und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, einschließlich medizinischer und zahnmedizinischer Nebenleistungen. Weitere Versorgungsformen und Kooperationen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, MVZ an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch oder zahnmedizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler, zu erbringen. |