| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach § 52 Nr. 3 AO sowie die Föderung mildtätiger Zwecke. Der Primärzweck der gGmbH ist die Sicherstellung der ambulanten Versorgung von Patienten. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch Aufzeigen des Missstandes der Patientenversorgung im Bereich der Enzymersatztherapie (EET oder ERT von engl. Enzyme Replacement Therapy) im ambulanten Bereich. Von der Krankenkasse werden nur die Medikamente/Therapie, aber nicht die ambulante Behandlung durch Krankenschwester bezahlt. Die gGmbH wird ausgebildete Krankenschwestern anstellen und stellt diese kostenlos den Patienten zur Verfügung. Dadurch können die Patienten in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld therapiert werden. Darüber hinaus setzt sich die gGmbH dafür ein, dass die Krankenkassen neben der Therapie auch die Kosten der ambulanten Betreuung durch die Krankenschwester übernehmen. Hierbei handelt es sich um ein therapeutisches Verfahren zur Behandlung von Enzymdefekten bei lysosomalen Speicherkrankheiten. Dabei werden dem Patienten per Infusion oder Injektion synthetische Enzyme zugeführt. Diese notwendigen Therapien werden bisher nicht von der Krankenkasse übernommen und sind ambulant privat zu übernehmen. Die "Fair-DomiSanus Stiftung gGmbH" setzt sich hier für eine gerechte Versorgung im eigenen Heim ein. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ambulante Versorgung der Patienten durch eigene angestellte Krankenschwestern, Realisierung von ambulanter Therapie im gewohnten häuslichen Umfeld der Patienten, Förderung von Veranstaltungen, die der öffentlichen Aufmerksamkeit dieser Problematik und Aufarbeitung dieses Missstands dienen und die vor allem Gelegenheit zum Austausch und zur Vorstellung dieser Problematik bieten, sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. |