| Gegenstand | Die Gründung, der Betrieb und die Verwaltung medizinischer (einschließlich zahnmedizinischer) Versorgungseinrichtungen im Sinne des § 95 SGB V, und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, einschließlich medizinischer Nebenleistungen. Weitere Versorgungsformen und Kooperationen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. |