Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Online-Plattform zur Erbingung von Dienstleistungen im Bereich der Link-Verwaltung über Apps, Software-Webhosting, die Verwaltung von Webseiten, personalisierten One-Link-Seiten, und personalisierten Landingpages.