| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft sind a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 II Nr. 1 AO); b) Die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO); c) Die Förderung der Bildung ( (52 II Nr. 7 AO); d) Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 II Nr. 24 AO); e) Die Förderung des bürgerlichen Engagements (§ 52 Nr. 25 AO).
Die Satzungszwecke werden wie folgt verwirklicht: a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung insbesondere mittels Durchführung von Forschungsvorhaben, u. a. durch die Erhebung und wissenschaftliche
Auswertung qualitativer und quantitativer Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten, sowie der zeitnahen Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.
b) die Förderung der Jugendhilfe insbesondere durch Beratung und Schulung für das individuelle Empowerment (Selbstermächtigung) von jungen Menschen (Jugendliche und junge Erwachsene), die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, und im Kompetenzausbau oder beim Berufseinstieg sowie Karriereaufbau begleitet werden.
c) die Förderung der Bildung insbesondere durch Veröffentlichungen und mittels Durchführung von Vorträgen sowie Konferenzen zu den Themen Gleichstellung, Antidiskriminierung, Diversitätsorientierung, (Anti-) Rassismus und Intersektionalität.
d) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens insbesondere durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen und Strategien sowie Bildungsformaten für eine demokratische, inklusive und gerechtere Gesellschaft, einschließlich deren Verbreitung in Form von Vorträgen, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmaßnahmen.
e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere durch die Konzipierung und Umsetzung von geeigneten Trainings und Workshops für gemeinnützige Organisationen zu Repräsentation und Partizipation in der pluralen Gesellschaft. |