| Gegenstand | Die Haus- und Grundstücksverwaltung, die Wohnungs- und Teileigentumsverwaltung und die Zwangsverwaltung von Immobilien. Weiterhin der Erwerb, die Veräußerung und die Vermittlung von Immobilien, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Entwicklung und Betreuung von Bauprojekten im Neubau und Bestand. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden. |