| Gegenstand | Der Betrieb von Alten- und Wohnheimen aller Art sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere die Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, sind grundsätzlich ausgenommen. |