| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung eigenen Vermögens, auch von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen. |