Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmens- und Strategieberatung, Prozess-Optimierung, Erwerb und Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen, der Aufbau und Vertrieb von digitalen Vertriebsportalen und Applikationen, und Erwerb, Erstellung und Vertrieb von Software.