Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, das Halten, der Verkauf, die Finanzierung und Refinazierung, der Betrieb und die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, jeweils ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung.