| Gegenstand | Je für eigene Rechnung: der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften beliebiger Rechtsform im In- und Ausland; der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien; die Verwaltung eigenen Vermögens; die Erbringung von Beratungsleistungen i.S.v. Unternehmensberatungen. Ausgenommen sind alle Beratungsleistungen, die erlaubnis- und/oder genehmigungspflichtig sind. |