| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. |