Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Sanieren, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Immobilienbesitzes sowie
die Erbringung von Beratung und Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Immobilien, Medien, Gastronomie und erneuerbare Energien.