Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Grundbesitz sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft.