Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb von einem oder mehreren Restaurants, Raucherlounges, Alkoholverschank und alle damit verbundenen Tätigkeiten.