Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die gewerbliche Vornahme von Leistungen des Frisörhandwerkes sowie Einzelhandel mit Kosmetika und Haarpflegemitteln in Frisörbetrieben im üblichen Umfang.