| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von Vermögen sowie der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die dem Energiesektor zuzuordnen sind (insbesondere an Unternehmen, die Fernwärme- und sonstige Energieerzeugungsanlagen und/oder entsprechende Versorgungsnetze betreiben), sowie das Erbringen unternehmensübergreifender Dienstleistungen für Tochter- und sonstigen Beteiligungsgesellschaften. Davon umfasst sind auch vorbereitende Maßnahmen zur (Erwerbs-) Finanzierung sowie zum Beteiligungs- und Unternehmenserwerb. Die Gesellschaft verwaltet im Übrigen ausschließlich ihr eigenes Vermögen. Die Gesellschaft betreibt keine nach § 32 KWG erlaubnispflichtigen Geschäfte. |