| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung sowie die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordnung.
Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die Vergabe und Finanzierung von Forschungsvorhaben zum Klimaschutz und zur Energiewende im nationalen, europäischen und internationalen Bereich;
b) die Vergabe von Gutachtenaufträgen zu Fragen der Verminderung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen an Hilfspersonen i. S. des § 57 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung außerhalb eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zum Zwecke deren Auswertung und zeitnaher Veröffentlichung Handlungsvorschlägen durch die Gesellschaft;
c) die eigenständige Durchführung von Forschungsvorhaben und die Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten und Handlungsempfehlungen zum Klimaschutz und zur Energiewende im nationalen, europäischen und internationalen Bereich außerhalb eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs;
d) die zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen;
e) die Erarbeitung von wissenschaftlich fundierten Konzepten für eine sektorübergreifende Verminderung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Deutschland mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050;
f) die Durchführung und Finanzierung von Seminaren und Veranstaltungen zur Förderung des Austauschs und der Vermittlung von Wissen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft;
g) die Durchführung von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu Fragen der Verminderung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen;
h) die Diskussion von Fragen zum Klimaschutz und zur Energiewende im nationalen, europäischen und internationalen Bereich mit Vertretern aus der Wissenschaft, der Politik und der Wirtschaft, einschließlich Gewerkschaften, Verbände, Medien mit dem Ziel, u.a. wissenschaftliche Annahmen zu debattieren, aktuelle Fragen aus der Praxis zu diskutieren und diese zu verifizieren;
i) die Diskussion von Fragen und Förderung der Akzeptanz der Klima- und Energiepolitik in der Bevölkerung;
j) die Zusammenführung von Gesichtspunkten und Erfahrungswerten aus dem Umwelt- und Naturschutz (insb. Klimaschutz) mit den Gesichtspunkten und Erfahrungswerten aus der ökonomischen Praxis;
k) die Zusammenführung von Forschungsergebnissen zum Klimaschutz und zur Energiewende mit Erfahrungswerten aus der ökonomischen Praxis mit dem Ziel, die Akzeptanz der Bedeutung des Klimaschutzes in der untemehmerischen Praxis zu steigern und als integralen Bestandteil der deutschen und internationalen Betriebswirtschaft zu etablieren; sowie
l) die Zusammenarbeit mit sowie die Beratung, Finanzierung und Förderung von nationalen und internationalen Institutionen, die die gleichen gemeinnützigen Zwecke, insbesondere aus dem Bereich nachhaltiger Energieversorgung, verfolgen. |