Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen und Immobilien aller Art sowie die Abwicklung von Handelsgeschäften.