| Gegenstand | Das Einsammeln von Kapital von einer Vielzahl von Anlegern, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, wobei eine Nachschusspflicht der Anleger ausgeschlossen ist. Die Verwaltung des eingesammelten Kapitals wird durch eine Gesellschaft erfolgen, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 44 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) registriert ist. Anleger können nur professionelle Anleger im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB sowie semiprofessionelle Anleger im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB sein. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach dem KAGB, dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen. |