| Gegenstand | Der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken, sowie die Erbringung von Planungs- und Verwaltungsleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten oder von Tätigkeiten, die bestimmten Berufsträgern vorbehalten sind. |