| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Wohnräume. Gegenstand des Unternehmens ist ferner das Begründen, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte bzw. die Förderung des Unternehmenszwecks der jeweiligen Gesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstands. |