Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von gastronomischen Betrieben, insbesondere Eiscafés sowie Catering und Veranstalten von Events sowie Handel mit gastronomischen Geräten, Bau und Einbau von Eiscafés, Ladenbau, Baumanagement, Vermittlung von Kraftfahrzeugen.