Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründen von, Investieren in und die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung, die Veräußerung und sonstige Verwertung von Unternehmensbeteiligungen sowie des sonstigen eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die Unternehmenssteuerung und -verwaltung, der Erwerb und die wirtschaftliche Ausnutzung von Immobilien, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Management- und Beratungsdienstleistungen (unter Ausschluss der Rechts- und/oder Steuerberatung)