Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken, Beteiligungen an Unternehmen, Geld und Wertpapieren, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister gegenüber fremden Dritten.