Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb und die Verpachtung von gastronomischen Betrieben sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Sie kann andere Gesellschaften mit dem gleichen Geschäftszweck verwalten.