| Gegenstand | Die Ausübung der Generalunternehmertätigkeit, insbesondere die Vermittlung, Koordination und Organisation von Bauleistungen durch Nachunternehmer sowie der Einbau von DIN-genormten Fertigteilen und Transportleistungen auf Baustellen. Zulassungspflichtige handwerkliche Arbeiten, wie beispielsweise die Montage und Demontage von Gerüsten, werden ausschließlich durch qualifizierte und zugelassene Nachunternehmer durchgeführt, die Vermietung von Maschinen, Baugeräten, Bauaufzügen, Fahrzeugen und Gerüsten sowie die Vermittlung von Subunternehmerleistungen im In- und Ausland und nicht zulassungspflichtige Ausbau-, Renovierungs- und Rückbauarbeiten sowie infrastrukturelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Baustellen. |