| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. |