| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, die Funktion als Holdinggesellschaft und das aktive Management der Tochtergesellschaften, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen. |